Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule
Voraussetzung für den Übertritt an ein Gymnasium ist ein Notendurchschnitt von 2,33 oder besser im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
Schülerinnen und Schüler, die sich am Werner-Heisenberg-Gymnasium anmelden wollen und deren Eignung für das Gymnasium nicht ausdrücklich in einem Übertrittszeugnis festgestellt wurde, müssen am Probeunterricht teilnehmen.
* Der Probeunterricht:
- Bestanden bei mindestens 3 und 4 oder 4 und 3 in Deutsch/Mathematik
- Möglichkeit des Übertritts bei 4 und 4 in Deutsch / Mathematik durch Elternwillen
Übertritt nach der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule
Voraussetzung für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums ist ein Notendurchschnitt von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Übertritt nach der 5. Jahrgangsstufe der Realschule
Voraussetzung für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums ist ein Notendurchschnitt von 2,50 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Voraussetzung für den Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums ist ein Notendurchschnitt von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

Übertritt von staatlich genehmigten Schulen
Alle Schülerinnen und Schüler, die von einer staatlich genehmigten Schule an das Gymnasium übertreten wollen, nehmen am bayernweit einheitlichen Probeunterricht