Intensivierungskonzept

Intensivierungsstunden sind ein integraler Bestandteil der individuellen Förderung am Gymnasium. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Intensivierungsstunden: verpflichtende und freiwillige Intensivierungsstunden.

 

Verpflichtende Intensivierungsstunden

  • Die Belegung von insgesamt drei Intensivierungsstunden je Schülerin/Schüler ist verpflichtend.
  • Die drei verpflichtenden Intensivierungsstunden sind am Werner-Heisenberg-Gymnasium in der Unterstufe vorgesehen.
  • Die drei verpflichtenden Intensivierungsstunden sind pro Klasse doppelt mit Lehrerwochenstunden hinterlegt. Das heißt, die Klasse wird in diesen Intensivierungsstunden in zwei Gruppen geteilt.

 

Freiwillige Intensivierungsstunden (in Abhängigkeit von der Personalversorgung)

  • Es besteht ein Zusatzangebot von freiwilligen Intensivierungsstunden. Eine Belegungspflicht wie bei den verpflichtenden Intensivierungsstunden entfällt.
  • Die freiwilligen Intensivierungsstunden sind am Werner-Heisenberg-Gymnasium in der Mittelstufe vorgesehen (Jahrgangsstufen 8 bis 10).
  • Die freiwilligen Intensivierungsstunden sind pro Klasse einfach mit Lehrerwochenstunden hinterlegt. Das heißt, die Klasse erhält je Fach nur eine zusätzliche Unterrichtsstunde.
  • Man unterscheidet bei den freiwilligen Intensivierungsstunden zwischen zwei Typen:
    A: Intensivierung als Pflichtunterricht in geteilten Klassen
    B: Intensivierung als echt freiwillige Zusatzstunde

    • Typ A: Im jeweiligen Fach wird die Klasse in einer Stunde des Pflichtunterrichts geteilt. Somit wird nicht mehr Unterricht in diesem Fach erteilt, sondern die Intensivierung erfolgt dadurch, dass in einer Wochenstunde des jeweiligen Fachs nur etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler anwesend sind.
    • Typ B: Im jeweiligen Fach wird eine Zusatzstunde angeboten, die zur Vertiefung oder Wiederholung genutzt werden kann. Die Teilnahme an diesen Intensivierungsstunden ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig, erfolgt am Werner-Heisenberg-Gymnasium aber in der Regel nach Anmeldung für ein Halbjahr verpflichtend.