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Herzlich willkommen am Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching

 

Info

Krankmeldung/Beurlaubung

Krankmeldung

Die Krankmeldung eines Schülers oder einer Schülerin erfolgt ausschließlich elektronisch über das Elternportal. Die Krankheit ist vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 7:50 Uhr anzuzeigen.

 

Erkrankung während des Schultags

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichts erkrankt, kann sie/er in Absprache mit der Lehrkraft das Klassenzimmer verlassen, sich im Sekretariat befreien und anschließend abholen lassen. Neben dem Sekretariat befindet sich ein Krankenzimmer für erkrankte Schülerinnen und Schüler. Dort können sie sich aufhalten, bis sie von ihren Eltern abgeholt werden.

 

Beurlaubung

Befreiungen vom Unterricht (auch OGS am Nachmittag) sind in berechtigten Fällen spätestens zwei Tage im Voraus über das Elternportal zu stellen. Ein Ausdruck des elektronischen Antrags und die Abgabe im Sekretariat sind nicht nötig. Sie können im Elternportal einsehen, ob der Antrag von der Schulleitung genehmigt worden ist.

Für Ausnahmefälle, in denen die Zweitagesfrist nicht eingehalten werden kann, ist unbedingt das Formular zur Beantragung einer Beurlaubung zu verwenden. Dieses muss von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden, bevor es die Schülerin/der Schüler im Sekretariat abgibt. Sie erhalten nur eine Rückmeldung bei Ablehnung des Antrags.

Bitte beachten Sie: Beurlaubungsanträge per Mail können nicht berücksichtig werden.

 

Auslandsbeurlaubung

Für längerfristige Auslandsaufenthalte kann bei der Schulleitung (Frau Theis) eine Auslandsbeurlaubung beantragt werden. Hierfür ist grundsätzlich ein persönlicher Termin mit ausreichend Vorlauf zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt „Verhinderung der Teilnahme am Unterricht / Beurlaubungen“, das Sie im Elternportal zum Download finden.